A1 für Mehrfachtätigkeit UND Homeoffice im Ausland
Es kann kein A1 für Mehrfachtätigkeit und Homeoffice im Ausland beantragt werden, auch nicht im ALPS.
Wenn Sie Mitarbeitende haben, die im Homeoffice in Deutschland arbeiten und noch für eine Konferenz nach Wien müssen, ist zu empfehlen ein A1 für Mehrfachtätigkeit für Deutschland und Österreich zu beantragen, damit Sie ein A1 für beide Länder haben.
Achtung
Wenn Sie ein A1 für die Mehrfachtätigkeit beantragen, implizieren Sie, dass der Mitarbeitende für den Job reist, was dazu führt, dass nur die 24% Grenze für Homeoffice gilt, s. IHRS Newsletter vom 2. Dezember 2024. So sieht es das System und in der Schweiz die Plattform ALPS.
Graubereich
Wenn der Mitarbeitende nur zwischendurch reist, kann nach wie vor die 49% Grenze für Homeoffice im Ausland angewendet werden, es ist jedoch zu empfehlen beim Antrag, für ein A1 für Mehrfachtätigkeit, den Homeoffice-Prozentsatz beim Wohnsitzland nicht anzugeben, sonst fällt die Sozialversicherungsunterstellung auf den Wohnsitzstaat. Was wir leider schon beobachtet haben, eine bereits bestätigte Sozialversicherungsunterstellung im Wohnsitzstaat ist danach schwierig rückgängig zu machen.
Riskmanagement
Alle Arbeitstage müssen getrackt werden, damit bei einer Kontrolle oder eines Versicherungsfalles des Mitarbeitenden nachgewiesen werden kann, dass der Mitarbeitende nur sporadisch reiste, dies nicht zu seinem Job gehört und daher die 49% Grenze für Homeoffice gewährt werden konnte.
Für weitere Fragen zum Thema „A1 und Homeoffice im Ausland“ steht Ihnen International HR Services AG gerne zur Verfügung.