ETIAS – die neue EU‑Reisegenehmigung einfach erklärt
Das European Travel Information and Authorization System (ETIAS) ist ein digitales System zur Reisebefugnis für den Schengenraum. Es wurde 2018 vom Europäischen Parlament beschlossen und soll die Sicherheit an den EU‑Aussengrenzen erhöhen und gleichzeitig die Grenzkontrollen digitalisieren und beschleunigen. Hier lesen Sie, wer ETIAS braucht, wie es funktioniert, was es kostet und ab wann ETIAS starten soll.
Wann startet ETIAS?
Der Start von ETIAS wurde mehrfach verschoben, der aktuelle Plan der EU‑Kommission ist im letzten Quartal 2026.
Bis zum offiziellen Starttermin gelten weiterhin die bisherigen Einreisebestimmungen für visumfreie Drittstaatsangehörige.
Was ist ETIAS und wozu dient es?
ETIAS ist keine neue Visumspflicht, sondern eine elektronische Reisegenehmigung für bestimmte Reisende, die heute visumfrei in den Schengenraum einreisen dürfen.
Ziele von ETIAS:
- Sicherheit im Schengenraum verbessern
- Illegale Einwanderung erschweren
- Risiken durch Terrorismus und schwere Kriminalität reduzieren
- Verfahren an den Grenzen beschleunigen und Warteschlangen verringern
Dazu wird jede Reiseanmeldung vorab digital überprüft und mit grossen Sicherheitsdatenbanken (z. B. Europol, Interpol) abgeglichen.
Wer braucht ETIAS?
ETIAS ist Pflicht für Staatsangehörige von visumfreien Drittstaaten, die in den Schengenraum reisen, z. B. Geschäftsreisende und Touristen aus: USA, Kanada, Japan und vielen weiteren visumfreien Ländern. Am visumfreien Status ändert sich nichts, die betroffenen Staatsbürger brauchen weiterhin kein Visum, aber künftig zusätzlich eine ETIAS‑Genehmigung.
Voraussetzungen:
- Kurzaufenthalte bis zu 90 Tagen innerhalb von 180 Tagen
- Reisezweck z. B.: Urlaub, Geschäftsreise, Workation, Besuche, Transit
ETIAS ist kein Visum
- ETIAS ersetzt kein Schengen‑Visum.
- ETIAS bestätigt lediglich die Visumfreiheit und erlaubt die Einreise für Kurzaufenthalte.
- Wer als Nicht‑EU‑Bürger in Europa arbeiten, studieren oder länger bleiben möchte, benötigt weiterhin ein Visum und ggf. eine Aufenthalts- bzw. Arbeitserlaubnis.
In welchen Ländern gilt ETIAS?
ETIAS gilt für alle Länder des Schengenraums, aktuell über 30 Staaten in Europa. Dazu gehört auch die Schweiz.
Nicht alle EU‑Länder sind Teil des Schengenraums, daher wird ETIAS nicht automatisch in jedem EU‑Staat angewendet.
Wie funktioniert ETIAS in der Praxis?
Vor der Reise in die EU stellen Reisende einen Online‑Antrag für ETIAS:
- Antrag über die offizielle ETIAS‑Website, ggf. eine offizielle Mobile App
Benötigte Angaben:
- Persönliche Daten (Name, Geburtsdatum, Staatsangehörigkeit, Adresse)
- Reisedokument (Reisepassnummer, Ausstellungs- und Ablaufdatum)
- Angaben zum geplanten Aufenthalt (Reiseland, Reisedaten)
- Sicherheitsfragen (z. B. frühere Verurteilungen, Einreiseverweigerungen, frühere Europa‑Reisen). Die Daten werden automatisiert mit Sicherheitsdatenbanken (z. B. Europol, Interpol) abgeglichen.
An der Grenze scannen die Grenzbeamten das Reisedokument, rufen die ETIAS‑Daten ab und sehen unmittelbar, ob eine gültige Genehmigung vorliegt. Das soll die Kontrollen schneller und effizienter machen.
Wie schnell kommt die ETIAS‑Genehmigung?
Innerhalb weniger Minuten wird eine Rückmeldung erteilt, entweder Genehmigung oder Hinweis auf weitere manuelle Prüfung, falls Auffälligkeiten vorliegen.
Was kostet ETIAS?
Die ETIAS‑Beantragung ist nicht kostenlos. Geplant ist:
- Eine Gebühr von ca. 20 Euro
- Bezahlung online, z. B. per Kreditkarte
Wie lange ist ETIAS gültig?
Die Gültigkeit von ETIAS orientiert sich an der US‑amerikanischen ESTA‑Genehmigung:
- Gültigkeit: bis zu drei Jahre, oder bis zum Ablauf des Reisepasses (falls dieser früher abläuft)
- Innerhalb dieser Zeit sind mehrere Kurzaufenthalte möglich: bis zu 90 Tage Aufenthalt innerhalb von 180 Tagen
Reisende müssen Reisedaten, Gültigkeit des Passes und der ETIAS‑Genehmigung immer im Blick behalten.
Wichtige Tipps für die ETIAS‑Beantragung
Damit es an der Grenze nicht zu Problemen kommt, sollten Reisende Folgendes beachten:
- Daten müssen übereinstimmen, alle Angaben im Reisepass und im ETIAS‑Formular müssen exakt gleich sein (Schreibweise des Namens, Nummern, Daten).
- Reisepass‑Gültigkeit prüfen, der Reisepass muss noch mindestens drei Monate nach der geplanten Ausreise aus dem Schengenraum gültig sein.
- Aufenthaltsdauer prüfen, maximal 90 Tage innerhalb von 180 Tagen – darüber hinaus besteht Visumspflicht.
- ETIAS frühzeitig beantragen, auch wenn die Genehmigung oft in Minuten erteilt wird, empfiehlt sich ein Antrag einige Tage vor Abreise, um Verzögerungen und Rückfragen abzufangen.
Weitere Informationen zu ETIAS
Offizielle und stets aktuelle Informationen zu ETIAS, zum genauen Einführungsdatum, zur Gültigkeit, zu betroffenen Ländern und zur Beantragung finden Sie auf der ETIAS Webseite oder beim SEM, Staatssekretariat für Migration.
Fazit
Mit ETIAS schafft die EU eine elektronische Reisegenehmigung für visumfreie Drittstaatsangehörige, die in den Schengenraum einreisen wollen. Für Geschäftsreisen und Urlaubsreisen aus Ländern wie den USA, Kanada oder Japan bedeutet das künftig: vorab online ETIAS beantragen, Gebühr zahlen und dann, wie gewohnt visumfrei für Kurzaufenthalte einreisen.
Wer rechtzeitig plant, Reisepass und Aufenthaltsdauer prüft und den ETIAS‑Antrag sorgfältig ausfüllt, wird von schnelleren und moderneren Grenzkontrollen profitieren.
ETIAS ist nicht nötig für Reisende, die ein Schengen Visum brauchen.
Kontakt & Beratung
Bei Fragen zu ETIAS unterstützen wir Sie gerne persönlich.
Kontaktieren Sie uns per EMail: info@internationalhrs.com


