Achtung: Wer nichtbegründete Nichtrückkehrtage bei deutschen Grenzgängern unterschreibt, macht sich strafbar!

Achtung: Wer nichtbegründete Nichtrückkehrtage bei deutschen Grenzgängern unterschreibt, macht sich strafbar!

Mit einem „Gefallen“ und Bestätigung der 60 Nichtrückkehrtage kann für die Firma ein Risiko entstehen — Ärger, Reputationsschaden, hohe Bussen und im schlimmsten Fall Konsequenzen mit Behörden.

Die 60 Nichtrückkehrtage bei deutschen Grenzgängern

Die Regelung der 60 Nichtrückkehrtage ist ein Bestandteil des Doppelbesteuerungsabkommens (DBA) zwischen Deutschland und der Schweiz. Sie gilt für deutsche tägliche Grenzgänger, die in der Schweiz arbeiten, aber ihren Wohnsitz in Deutschland behalten.

Was zählt als Nichtrückkehrtag?

Ein Tag gilt als Nichtrückkehrtag, wenn der tägliche Grenzgänger aus beruflichen Gründen – wie unzumutbarer Arbeitsweg (mehr als 110 km oder 1,5 Stunden einfache Fahrtzeit) oder Dienstreisen mit Kostenübernahme durch den Arbeitgeber – nicht an seinen deutschen Wohnsitz zurückkehren kann. Homeoffice-Tage in Deutschland oder private Übernachtungen (z.B. wegen Alkoholkonsum an einer Firmenfeier) zählen nicht dazu; krankheitsbedingte Abwesenheiten ebenfalls nicht, wie der Bundesfinanzhof (BFH) klargestellt hat. Bei Teilzeit oder unterjähriger Beschäftigung wird die Grenze anteilig reduziert.

Steuern bei täglichen Grenzgängern aus Deutschland

Solange nicht mehr als 60 Nichtrückkehrtage bei täglichen Grenzgängern überschritten werden, bleibt der Grenzgängerstatus erhalten. Das Einkommen aus der Schweiz wird dann mit einer reduzierten Quellensteuer (oft 4,5%) belegt, und der Rest in Deutschland besteuert.

Folgen bei Überschreitung der 60 Tage Nichtrückkehrtage bei deutschen Grenzgängern

Wird die Grenze überschritten, verliert der tägliche Grenzgänger seinen Status für das gesamte Kalenderjahr und wird zum international Commuter. Dies ist aber steuerlich zu seinem Vorteil! Das Einkommen wird dann in der Schweiz nach Tarif besteuert. Für die in der Schweiz besteuerten Arbeitstage wird der Grenzgänger in Deutschland befreit. Da die Steuern in Deutschland höher sind, spart der Grenzgänger damit Geld. 

Arbeitgeber müssen wissen, dass Mitarbeitende oft alles versuchen, um auf die 60 Nichtrückehrtage zu kommen. 

Rechtliche Folgen falscher Angaben

Falsche Angaben zu Nichtrückkehrtagen, z. B. unvollständige Auflistung in Gre-3-Formularen, falsch deklarierte Tage als Nichtrückehrtage (obwohl es aus privaten Gründen war) gelten als Steuerhinterziehung und können Nachzahlungen mit Zinsen nach sich ziehen. Bei Vorsatz durch den Schweizer Arbeitgeber, der das Gre-3-Formular unterschreibt, drohen Strafen bis zu 50’000 € oder Haft, plus Prüfung durch Finanzämter beider Länder; der BFH fordert strenge Nachweispflichten.

Wichtiger Hinweis

Oft landen diese Gre-3-Formulare zur Unterschrift bei HR – ausgerechnet bei den Leuten, die am wenigsten über die tatsächlichen, berufsbedingten Nichtrückkehrtage wissen. Das ist brandgefährlich. Unterschreiben sollten das nur die direkten Vorgesetzten, die am nächsten am Mitarbeitenden dran sind und die Einsätze wirklich beurteilen können.

Und HR sollte knallhart bleiben: Wenn ein Vorgesetzter unterschreibt, dann nur mit sauberer Dokumentation der Nichtrückkehrtage – Kalendarium, Begründungen, nachvollziehbar. Sonst wird aus einem „Gefallen“ gegenüber einer Person schnell ein Risiko für die ganze Firma – inklusive Ärger, Reputationsschaden und im schlimmsten Fall Konsequenzen mit Behörden.

Gerne erstellen wir für Sie einen Prozess.

Kontakt & Beratung

Wir unterstützen Sie gerne bei Fragen zu Grenzgängern und der Compliance, damit Sie nicht unnötige Risiken eingehen.

E-Mail: info@internationalhrs.com