A1 bei Homeoffice im Ausland

A1 bei Homeoffice im Ausland

Kürzlich teilte mir eine Firma mit, dass sie kein A1 für Homeoffice im Ausland beantragen, um die ausländischen Behörden nicht auf die Homeoffice-Situation im Wohnsitzstaat aufmerksam zu machen. Manche Unternehmen ziehen es vor, die Augen zu verschliessen und möchten nicht wissen, welche Nebentätigkeiten ihre Mitarbeitenden im Ausland ausüben oder ob sie für die Firma reisen. Andernfalls müssten sie die zeitlich erlaubte Tätigkeit im Homeoffice entsprechend reduzieren. Manche Firmen scheuen auch schlichtweg den Aufwand für einen A1 Antrag oder haben nicht die Ressourcen dafür. 

Diese Einstellung birgt folgende Risiken:

  • Die Mitarbeitenden sind im Wohnsitzstaat steuerpflichtig und müssen ihre Anstellung in der Schweiz angeben. Im Ausland reden die Steuerbehörden mit den Sozialversicherungsbehörden, im Gegensatz zu der Schweiz. Wir hatten dieses Fall konkret mit Frankreich, die französischen Sozialversicherungsbehörden wurden von den lokalen Steuerbehörden über einen Homeoffice Fall informiert. Das A1 war nicht vorhanden. Die französischen Sozialversicherungsbehörden haben den Grenzgänger rückwirkend, seit Anstellung, den französischen Sozialversicherungen unterstellt und dem Arbeitgeber in der Schweiz eine saftige Rechnung gesendet. Auch wenn die Festlegung der Unterstellung, in diesem Fall der Franzosen, falsch wäre, ist es sehr schwierig diesen ausländischen Entscheid rückgängig zu machen, wenn kein A1 vorhanden ist. Wenn ein A1 für eine Unterstellung in der der Schweiz vorhanden gewesen wäre, hätte es die Rechnung resp. Unterstellung in Frankreich nicht ausgelöst. 
  • Wenn Mitarbeitende im Homeoffice im Ausland einen Unfall haben und in der Schweiz sozialversichert sind, muss alles über die Schweiz abgewickelt werden. In solchen Fällen verlangen die Versicherungen ein A1, insbesondere wenn der Vorfall im Ausland war. Ein fehlendes A1 versetzt den Arbeitgeber in eine schwierige Lage, da das A1 nicht innert kürzester Zeist rückwirkend ausgestellt werden kann. A1-Anträge für Homeoffice im Ausland, die über ALPS eingereicht werden, werden von der zuständigen Ausgleichskasse ins Ausland zur Prüfung gesendet. Die Bearbeitungszeit für solche Anträge kann derzeit mehrere Monate dauern. Die DVKA in Deutschland, die A1 bestätigt oder ausstellt, ist momentan stark überlastet

Ein fehlendes A1 bei Grenzgängern mit Homeoffice kann hohe Kosten und viel Aufwand nach sich ziehen. Firmen, die das erkennen und keine Ressourcen für die A1 Anträge haben, geben die Anträge auswärts. Wir prüfen gerne wo welches A1 notwendig ist und beantragen dieses. Das BSV macht es externen Firmen möglich einen ALPS-Account für ihre Kunden einzurichten. Gerne erklären wir ihnen den Prozess.

Für weitere Fragen steht Ihnen International HR Services AG gerne zur Verfügung.