Drittstaatenbürger können nur begrenzt eine Grenzgängerbewilligung erhalten
Personen aus einem Drittstaat, die in einem EU/EFTA-Staat leben, können nicht als Wochenaufenthalter geregelt werden. Eine Grenzgängerbewilligung wird an Ausländer aus Drittstaaten nur erteilt, wenn der Gesuchsteller ein dauerhaftes Aufenthaltsrecht in D / A / F / I besitzt, seit mindestens sechs Monaten den ordentlichen Wohnsitz (Hauptwohnsitz) in der benachbarten Grenzzone hat (entsprechende Wohnsitzbescheinigung ist […]