IHRS Info COVID; Französische Grenzgänger – Ende Ausnahmezustand per 31.8.2020
Das Verständigungsverfahren mit Frankreich in Bezug auf Steuern und Sozialversicherungen endet am 31. August 2020. Dies bedeutet, dass die Ausnahmesituation in Bezug auf Steuern zu diesem Datum beendet wird und französische Grenzgänger mit Schweizer Arbeitsvertrag gemäss ihrem physischen Aufenthalt besteuert werden müssen. Mitarbeitende, die wegen COVID nach dem 1.9.2020 weiter im Home-Office in Frankreich arbeiten, […]

