Volle Personenfreizügigkeit – ist bis auf Weiteres gültig!
Die Umsetzung der Masseneinwanderungsinitiative durch einen Inländervorrang Light hält Einzug in den Medien. Tatsache ist, dass weiter das Freizügigkeitsabkommen mit der EU seine Gültigkeit hat und nicht gekündigt wurde, auch mit der Annahme der Masseneinwanderungsinitiative nicht. Die volle Personenfreizügigkeit bedeutet für Personen mit folgenden Nationalitäten; EU 27: Belgien, Dänemark, Deutschland, Vereinigtes Königreich, Finnland, Frankreich, Griechenland, […]

