120 Tage Bewilligungen bei Entsendungen

120 Tage Bewilligungen für Entsendungen in die Schweiz, aus EU/EFTA und Drittstaaten, sind sehr beliebt, weil sie für 12 Monate, z.B. 1.5.22-30.4.23, ausgestellt werden und die Mitarbeitenden mit dieser Bewilligung selber bestimmen können, wann sie ein und aus reisen.

Wichtige Hinweise:

  • Die Bewilligung hat kein Quota, d.h. die Kantone können sie unbeschränkt ausstellen.
  • Die Bewilligung wird pro Person ausgestellt und kann jedes Jahr neu beantragt werden.
  • Die 120 Tage Bewilligung ist für den Einsatz in jenem Kanton gültig, wo sie ausgestellt wird. Einsätze in anderen Kantonen, mit der gleichen Bewilligung, sollten angefragt werden.
  • Für Entsendungen aus EU/EFTA ist die Bewilligung für 120 Arbeitstage gültig, für Entsendungen aus Drittstaaten für 120 Aufenthaltstage.
  • Bei Entsendungen aus EU/EFTA werden die Tage in Meldung, im gleichen Jahr, angerechnet. Die genaue Handhabung dieser Anrechnung kann von Kanton zu Kanton variieren, Beispiel ZH; Herr Müller von Deutschland kam im 2022 bereits für 20 Tage in Meldung. Die 120 Tage Bewilligung wird in diesem Fall bis Ende Jahr ausgestellt, bis 31.12.22 und für 100 Tage (120-20). Ab 2023, ohne vorherige Meldung, wird die neue Bewilligung für 120 Tage und ganze 12 Monate ausgestellt.

Für weitere Fragen zu diesem Thema steht Ihnen International HR Services AG gerne zur Verfügung.