A1 Antrag in Deutschland

Bei einer Unterstellung der Sozialversicherungen in Deutschland, z.B. bei einer Mehrfachtätigkeit (Tätigkeit in der Schweiz und Deutschland bei verschiedenen Arbeitgebern), muss bekanntlich Deutschland ein A1 ausstellen.

Sie können den Antrag im Schweizer System ALPS eingeben, nur warten Sie dann mindestens 3 Monate auf eine Bestätigung und Anträge sind auch schon verloren gegangen.

Für Grenzgänger mit Wohnsitz in Deutschland ist die DVKA für die Festlegung der Sozialversicherungsunterstellung zuständig. Für betroffene Mitarbeitende kann ein GME1A-Fomular ausgefüllt und direkt bei der DVKA per E-Mail (post@dvka.de) eingereicht werden. Bei diesem Vorgang wird das A1 innerhalb von 2 Wochen ausgestellt.

Für weitere Fragen zu diesem Thema steht Ihnen International HR Services AG gerne zur Verfügung.