Anstellung von Drittstaaten Bürger: Anforderungen der Behörden an automatisierte Ausschreibungen

Firmen, die in der Schweiz einen Bürger aus Drittstaaten anstellen möchten müssen beim Bewilligungsantrag die Suchbemühungen im EU / EFTA Raum beweisen. Viele Grosskonzerne haben die Ausschreibung der Stelle automatisiert, haben Rahmen-verträge mit Suchkanälen oder mit Online Recruiting Solutions Anbietern. Diese Automatisation vereinfacht sicher die Rekrutierung, jedoch sollte die Firma einen Bürger von ausserhalb EU/EFTA anstellen wollen muss sie beim Bewilligungsantrag einiges vorweisen. Leider führte die Automatisation der Ausschreibungen dazu, dass Rechnungen für entsprechende Ausschreibungen in bestimmten Kanälen nicht mehr einzeln erstellt werden oder keine Bestätigung dafür ausgelöst wird. Automatisierte Ausschreibungen generieren höchstens eine Übersicht, wo und in welchem Zeitraum das Inserat ausgeschrieben wurde.

Die Sicht der Behörden bei einem Bewilligungsantrag für einen Drittstaaten-Bürger ist wie folgt: Eine solche automatisch generierte Übersicht der Aus-schreibungen ist sicher hilfreich und in der Regel reicht diese als Beleg wo und über welchen Zeitraum die Stelle ausgeschrieben wurde. Sie behalten sich vor in Einzelfällen noch weitere Belege nachzufordern. Ganz wichtig ist, dass für jedes geschaltete Inserat die konkrete Ausschreibung (Text des Inserates mit Anforderungen etc.) eingereicht werden muss. Dies ersetzt eine solche Übersicht nicht.

Nötige Beweise für Ausschreibung

  • Soziale Medien; Printscreen vom ganzen Inserat, Link
  • Online Plattformen; Printscreen vom ganzen Inserat, Link
  • Printmedien; Originalinserat mit Erscheinungsdatum
  • RAV (arbeit.swiss), inkl. Schaltung auf Eures; Bestätigung und Originalinserat
  • Eigene Webseite; Originalinserat oder Printscreen vom eigenen Inserat

Sollte das Inserat nicht mehr on-line sein braucht es immer auch einen Printscreen des entsprechenden Link’s.

Reichweite

  • Ganze Schweiz
  • EU / EFTA; hier reicht den Behörden nur eine Schaltung auf Eures oft nicht, bei den Sozialen Medien muss die entsprechende Reichweite bewiesen werden. Die Ausschreibung auf zusätzlichen EU / EFTA online Plattformen wird empfohlen.

Dauer der Ausschreibung

  • 1 Monat
  • Empfehlung; 2 – 3 Monate

Empfehlung; Bei Bewilligungsanträgen für Drittstaaten Bürger werden die Gesuche heute tendenziell von den Behörden genauer geprüft. Beweise für die Ausschreibungen sollten während der Rekrutierungsphase erstellt werden, wenn sich eine Rekrutierung eines Drittstaaten Bürgers abzeichnet oder von vornherein feststeht.

Für weitere Fragen zu diesem Thema steht Ihnen International HR Services AG gerne zur Verfügung.