Arbeitsbewilligungsantrag bei Homeoffice
Homeoffice hat Einzug genommen und die Anpassungen gewisser Verordnungen stehen an, dies auch im Ausländerbereich.
Es erreichen uns vermehrt Anfragen wo eine Arbeitswilligung bei einer 100% Homeoffice Tätigkeit einzuholen ist.
Drittstaatenbürger im Homeoffice Schweiz und Schweizer Arbeitsvertrag:
- Wenn noch nicht in der Schweiz; Antrag am Sitz des Arbeitgebers (Kanton). Wenn der Arbeitgeber mehrere Sitze hat, im «*liberalsten» Kanton. Nach der Bewilligung der Arbeitsbewilligung reist der Mitarbeitende ein und meldet sich an seinem Wohnort an. ACHTUNG: wenn dies ein anderer Kanton ist, als wo die Bewilligung beantragt wurde, muss ein Kantonwechsel vorher beantragt werden.
- Wenn Mitarbeitender bereits in der Schweiz wohnt, z.B. wegen Studium oder anderweitiger Tätigkeit: Antrag im Wohnsitzkanton des Mitarbeitenden, NICHT im Kanton wo Firma ihren Sitz hat. So sehen es die Kantone momentan.
Drittstaatenbürger im Homeoffice Schweiz und Ausländischer Arbeitsvertrag:
- ANOBAG (Arbeitnehmende ohne beitragspflichtigen Arbeitgeber) und Entsendungen haben kein Anrecht auf eine Schweizer Arbeitsbewilligung. Dies gilt für Post-COVID.
Drittstaatenbürger im Homeoffice Ausland und Schweizer Arbeitsvertrag:
- Brauchen keine Bewilligung für die Schweiz.
- Business Meetings in der Schweiz; Drittstaatenbürger können 8 Tage / Jahr bewilligungsfrei in der Schweiz arbeiten.
EU / EFTA Bürger im Homeoffice Schweiz und Schweizer Arbeitsvertrag:
- Anmeldung durch Arbeitnehmer am Wohnsitz.
EU / EFTA Bürger im Homeoffice Schweiz und ausländischer Arbeitsvertrag:
- ANOBAG (wenn möglich); Anmeldung durch Arbeitnehmer am Wohnsitz.
- Entsendungen haben kein Anrecht auf eine Schweizer Arbeitsbewilligung, ausser es kann begründet werden. Dies gilt für Post-COVID.
EU / EFTA Bürger im Homeoffice Ausland und Schweizer Arbeitsvertrag:
- Brauchen keine Bewilligung für die Schweiz.
- Business Meetings in der Schweiz; in Meldung, max. 90 Tage / Jahr / Person.
*Weitere Erläuterungen geben wir gerne telefonisch.
Für weitere Fragen zu diesem Thema steht Ihnen International HR Services AG gerne zur Verfügung.