Ausnahmevereinbarung mit Frankeich

Die flexible Anwendung der EU-Regeln für Grenzgänger aus Frankreich, welche im Homeoffice arbeiten, wurde bis zum 30. Juni 2022 verlängert.

LANDSOZIALVERSICHERUNGENSTEUERN
DeutschlandBis 30.06.2022Bis 30.06.2022 (nicht bekannt, dass Vereinbarung gekündigt wurde)
FrankreichBis 30.06.2022 – NEUBis 30.06.2022 (nicht bekannt, dass Vereinbarung gekündigt wurde)
ÖsterreichBis 30.06.2022Homeoffice Tage sind im Wohnsitzstaat zu versteuern, gemäss DBA
ItalienBis 30.06.2022Bis 30.06.2022 (nicht bekannt, dass Vereinbarung gekündigt wurde)

Nach dem Ende der Verlängerungen gilt folgendes:

  • Versteuerung der Homeoffice Tage im Wohnsitzstaat, resp. Ausscheidung dieser Tage bei den Schweizer Quellensteuern
  • Wenn Tätigkeit über 25% von Gesamttätigkeit (Total Pensum inkl. Nebenjobs) im Wohnsitzstaat, müssen die Sozialversicherungen 100% im Wohnsitzstaat abgeführt werden – Verantwortung Arbeitgeber!
  • Empfehlung; gewährte Homeoffice Tage vertraglich vereinbaren, sowie rechtliche Konsequenzen bei nicht Einhalten dieser Vereinbarung definieren (wenn Änderungskündigung nötig –> Frist nicht verpassen!)
  • Tracking sicher stellen

Risiken Homeoffice im Wohnsitzstaat:

  • Begründung Betriebsstätte, in den meisten Doppelbesteuerungsabkommen Art. 5.
  • Falsche Versicherungsunterstellung (im falschen Staat) bei Missachtung Gesetz betr. Sozialversicherungsunterstellung –> keine Deckung bei Ereignis (Unfall, Mutterschaft, Invalidität etc.), wird teuer, da Arbeitgeber dann Kosten direkt trägt.
  • Teure rückwirkende Korrektur (Rückabführung) im Ausland bei Missachtung Gesetz betr. Sozialversicherungsunterstellung.

Für weitere Fragen zu diesem Thema steht Ihnen International HR Services AG gerne zur Verfügung.

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