COVID Ausnahmevereinbarungen verlängert

LANDSOZIALVERSICHERUNGENSTEUERN
DeutschlandBis 30.06.2022 Bis 31.03.2022 (nicht bekannt, dass Vereinbarung gekündigt wurde)
FrankreichBis 31.03.2022Bis 31.03.2022 (nicht bekannt, dass Vereinbarung gekündigt wurde)
ÖsterreichBis 30.06.2022Homeoffice Tage sind im Wohnsitzstaat zu versteuern, gemäss DBA
ItalienBis 30.06.2022Bis 31.03.2022 (nicht bekannt, dass Vereinbarung gekündigt wurde)

Nach dem Ende der Verlängerungen gilt folgendes:

  • Versteuerung der Homeoffice Tage im Wohnsitzstaat, resp. Ausscheidung dieser Tage bei den Schweizer Quellensteuern
  • Wenn Tätigkeit über 25% von Gesamttätigkeit (Total Pensum inkl. Nebenjobs) im Wohnsitzstaat, müssen die Sozialversicherungen 100% im Wohnsitzstaat abgeführt werden – Verantwortung Arbeitgeber!
  • Empfehlung; gewährte Homeoffice Tage vertraglich vereinbaren, sowie rechtliche Konsequenzen bei nicht Einhalten dieser Vereinbarung definieren (wenn Änderungskündigung nötig –> Frist nicht verpassen!)
  • Tracking sicherstellen

Risiken Homeoffice im Wohnsitzstaat:

  • Begründung Betriebsstätte, in den meisten Doppelbesteuerungsabkommen Art. 5.
  • Falsche Versicherungsunterstellung (im falschen Staat) bei Missachtung Gesetz betr. Sozialversicherungsunterstellung –> keine Deckung bei Ereignis (Unfall, Mutterschaft, Invalidität etc.), wird teuer da Arbeitgeber dann Kosten direkt trägt.
  • Teure rückwirkende Korrektur (Rückabführung) im Ausland bei Missachtung Gesetz betr. Sozialversicherungsunterstellung.

Für weitere Fragen zu diesem Thema steht Ihnen International HR Services AG gerne zur Verfügung.