ETIAS: Ein neues System für nicht visumspflichtige Drittstaatsangehörige

Voraussichtlich per Januar 2020 soll das sogenannte Europäische Reiseinformations- und -genehmigungssystem (ETIAS; European Travel Information and Authorization System), ein neues System der EU, das zu Verbesserungen im Einreiseverfahren führen soll, betriebsbereit sein.

Verbessert werden soll insbesondere die innere Sicherheit im Schengen-Raum. Aus diesem Grund sollen künftig Vorab-Überprüfungen der von der Visumspflicht befreiten Drittstaatsangehörigen vorgenommen werden können. Damit gälten z.B. für Amerikaner bei einer Einreise in die Schweiz künftig ähnliche Bedingungen wie für einen Schweizer, der nach Amerika reist. Dies dient auch der Effizienz der Grenzposten, da potenzielle GefährderInnen bereits vor Ihrem tatsächlichen Erscheinen dort identifiziert werden können.

Zu diesem Zweck ist zukünftig das Einholen einer sogenannten Reise-Autorisierung („travel authorization“) über einen Online-Antrag durch den/die Reisende/n vorgesehen. Eine solche kostet voraussichtlich 7 Euro und behält ihre Gültigkeit für drei Jahre oder aber bis zum Ablaufdatum des erfassten Reisedokuments. Der/Die Reisende kann mit einer Rückmeldung binnen 96 Stunden rechnen – die Ausstellung des Dokuments kann sich jedoch verzögern, sofern mögliche Ablehnungsgründe erkannt werden und die zuständigen Behörden zusätzliche Informationen anfordern. Ergibt der automatisierte Abgleich mit relevanten Datenbanken keinen Hinweis auf Ablehnungsgründe, wird die Autorisierung automatisch ausgestellt.

Aus der Autorisierung ergibt sich jedoch kein automatisches Recht auf Einreise oder Aufenthalt – der definitive Entscheid obliegt weiterhin den Grenzbeauftragten.

Für weitere Fragen zu diesem Thema steht Ihnen International HR Services AG gerne zur Verfügung.