Festlegung der Kontingente 2020 ist erfolgt

Der Bundesrat hat die Kontingente für das Jahr 2020 verabschiedet. Diese sind unverändert – per 1. Januar 2020 stehen bundesweit zur Verfügung:

  • 8’500 Kontingente für Erwerbstätigkeit Drittstaatenangehöriger (Entsendung und lokale Anstellung)
    • 4’500 Aufenthaltsbewilligungen B
    • 4’000 Kurzaufenthaltsbewilligungen L
  • 3’500 Kontingente für Dienstleistungserbringer aus EU/EFTA
    • 500 Aufenthaltsbewilligungen B
    • 3’000 Kurzaufenthaltsbewilligungen L
    • Die quartalsweise Vergabe wird beibehalten.
  • Zusätzlich im Falle eines No-Deal Brexits: 3’500 Kontingente für Erwerbstätigkeit von UK-BürgerInnen
    • 2’100 Aufenthaltsbewilligungen B
    • 1’400 Kurzaufenthaltsbewilligungen L

Hinweis: 120-Tage Bewilligungen sind nicht kontingentiert und bieten sich daher an, sofern die Dauer mit den Business Needs vereinbar ist.

Für weitere Fragen zu diesem Thema steht Ihnen International HR Services AG gerne zur Verfügung.