Frühzeitige Massnahmen im Hinblick auf Quellensteuerreform per 01.01.2021 erforderlich

Eine per 1. Januar 2021 in Kraft tretende Quellensteuerreform bezweckt den Abbau von Ungleichbehandlungen zwischen quellenbesteuerten und ordentlich besteuerten Personen. Gewisse Vorteile fallen für Quellensteuerpflichtige weg, andere kommen wiederum dazu. Es empfiehlt sich, die Mitarbeitenden bereits frühzeitig auf diese Änderungen hinzuweisen und wenn nötig über Lohnanpassungen innerhalb eines Betriebes zu entscheiden.

Die wichtigsten Änderungen:

  • Anpassungen zur Nachträglichen Ordentlichen Veranlagung (NOV): Ansässige Quellensteuerpflichtige mit einem jährlichen Bruttoerwerbseinkommen von CHF 120’000.- und mehr unterliegen weiterhin einer obligatorischen nachträglichen ordentlichen Veranlagung (NOV). Neuerdings können jedoch auch folgende weitere Personengruppen eine NOV beantragen:
    • Ansässige mit einem Einkommen unterhalb des Schwellenwertes von CHF 120’000.-.
    • Quasi-ansässige Quellensteuerpflichtige, d.h. Arbeitnehmende ohne Wohnsitz in der Schweiz, die ihr Einkommen im Wesentlichen aus einer Tätigkeit beziehen, die sie in der Schweiz ausüben.
  • Ersatzlose Streichung von Tarifcode D, Ziffer 1: Dieser Tarifcode wurde für Nebenerwerbstätigkeiten eingeführt, weil den Arbeitgebern aus Datenschutzgründen der Verdienst bei andern Arbeitgebern nicht bekannt gegeben werden darf. Es hat sich jedoch herausgestellt, dass die Anwendung des geltenden Tarifcodes D Ziffer 1 in vielen Fällen zu markanten Abweichungen zur effektiv geschuldeten Steuer (d.h. wenn Haupt- und Nebenerwerb gemeinsam und auf Basis des ordentlichen Tarifs besteuert würden) führt. In der Folge müssen Arbeitgeber die Quellensteuern für eine Person mit mehr als einer unselbstständigen Erwerbstätigkeit nun zum ordentlichen Tarif des in der Regel auf 100% bzw. 180 Stunden pro Monat umgerechneten Einkommens erheben.
  • Verschiebung von Tarifcode D Ziffer 2 zu Tarifcode G: Der Tarifcode D Ziffer 2 erfasste bislang quellensteuerpflichtige Personen, die von einer Versicherung Einkommen beziehen. Diese werden neu im Tarifcode G geregelt.

Für weitere Fragen zu diesem Thema steht Ihnen International HR Services AG gerne zur Verfügung