Geschäftswagen/Autopauschale bei Entsendungen

Versteuerung und Sozialversicherungsabzüge für Geschäftswagen oder Autopauschale bei Entsendungen aus der Schweiz

Viele Entsandte aus der Schweiz, die auf der Schweizer Payroll und in den Schweizer Sozialversicherungen bleiben, haben im Host Country entweder eine Autopauschale oder einen Geschäftswagen. Dies wird oft gewährt ohne weiteres zu beachten.

Wichtig zu wissen:

  • Wird der Geschäftswagen für Privatzwecke benötigt gehört dieser nach Art. 13 AHVV als massgebender Lohn und ist somit sozialversicherungspflichtig.
  • Die private Nutzung des Geschäftswagens wird von der Ausgleichskasse gleich bewertet wie von den Steuerbehörden.
  • Die Steuerbehörden im Host Country sehen das oft nicht so eng wie die Steuerbehörden in der Schweiz es sehen würden, d.h. ein Geschäftswagen für private Nutzung muss im Host Country (je nach Land) oft nicht versteuert werden.
  • Wenn der Geschäftswagen nicht im Host Country versteuert werden muss heisst das nicht automatisch, dass dieser in der Schweiz nicht sozialversicherungspflichtig ist.
  • Eine Klärung wofür der Geschäftswagen im Host Country benützt wird ist zu empfehlen damit die Schweizer Sozialversicherungen, wenn nötig, richtig dafür abgeführt werden.

Für weitere Fragen zu diesem Thema steht Ihnen International HR Services AG gerne zur Verfügung.