IHRS Info COVID: Anträge für Drittstaatenbürger

Wie im Newsletter vom 27.5. geschrieben, werden wichtige Gesuche für Drittstaatenbürger (Anstellung / Entsendung in der / die Schweiz) ab dem 8. Juni von den Ämtern in den Kantonen wieder bearbeitet.

Was heisst „wichtig“?

  • Von öffentlichem Interesse
  • Wirtschaftlich dringend
  • Einsatz / Arbeitsstart können nicht verschoben werden

Ein Kanton meint, dass ab 15. Juni wieder alle Drittstaatengesuche bearbeitet werden können, ein anderer Kanton zweifelt an diesem Datum, resp. dass dies das SEM (Staatssekretariat für Migration) dann wirklich frei gibt.

Bekanntlich müssen Gesuche für Drittstaaten-Bürger vom SEM bewilligt werden. Deren Richtlinien werden ab 8. Juni erwartet.

Für weitere Fragen zu diesem Thema steht Ihnen International HR Services AG gerne zur Verfügung.