IHRS Info COVID: Ausnahmevereinbarungen Steuern

Betreffend den Verständigungsverereinbarungen COVID-19 mit Deutschland und Italien hat das SIF bis heute von diesen Partnerstaaten keine Anzeichen vernommen, die auf eine Aufhebung dieser Vereinbarungen per Ende Juni 2021 deuten würden. Mit anderen Worten; NO NEWS – GOOD NEWS, die Vereinbarungen laufen über den 30.6.21 hinaus weiter und werden erst beendet wenn diese Deutschland und Italien kündigen.

Im Gegensatz dazu muss Frankreich reagieren und das Einverständnis für eine Verlängerung über den 30.6.21 hinaus dem SIF mitteilen, hier wären es NO NEWS – BAD NEWS. Das SIF steht in Kontakt mit den französischen Behörden im Hinblick auf eine mögliche Verlängerung der gegenseitigen Vereinbarung.

Wie im Newsletter vom 7.6.21 geschrieben werden die definitiven Entscheide für diese 3 Länder Ende Juni erwartet.

Für weitere Fragen zu diesem Thema steht Ihnen International HR Services AG gerne zur Verfügung.