IHRS Info COVID: EU, Quarantäne, Grenzinfos

Die Europäische Kommission hat den EU-Ländern empfohlen, ihre vorübergehenden Einreiseverbote im Zusammenhang mit COVID-19 bis zum 15. Mai 2020 zu verlängern und Ausnahmen für Gebietsansässige (unabhängig von ihrer Staatsangehörigkeit) und wesentliche Reisen beizubehalten.

Viele Länder verpflichten Reisende, aus betroffenen Regionen, bei der Einreise sich unter Quarantäne zu stellen. Auch wenn keine Quarantäne vorgeschrieben wird, haben fast alle Länder zusätzliche Gesundheits-Screening-Verfahren an ihren Einreisestellen eingeführt. Reisende sollten sich für solche möglichen Screenings mehr Zeit einräumen. Die erforderliche Quarantäne beträgt in den meisten Ländern 2 Wochen, bei der sich die Person selber, getrennt von der Familie wenn diese nicht im Ausland war, isolieren sollte. Betroffene Mitarbeitende müssen im Home-Office arbeiten.

Wenn die Einreise in die Schweiz während COVID-19 nicht klar ist und die kantonalen Behörden nicht weiterhelfen, kann die Schweizer Grenzkontrolle unter Tel 044 655 57 65 konsultiert werden. Diese Auskunftsstelle berät auch über noch operierende Flüge in die Schweiz und Schweizer Botschaften im Ausland.

Für weitere Fragen zu diesem Thema steht Ihnen International HR Services AG gerne zur Verfügung.