IHRS Info COVID: Grenzgänger Ausnahmevereinbarung wurde verlängert

Die Ausnahmevereinbarungen zur Weiterführung der flexiblen Anwendung der Sozialversicherungsunterstellungsregeln wurde verlängert:

  • Deutschland: 30.6.2021
  • Frankreich: 30.6.2021
  • Österreich: 30.6.2021
  • Italien: 30.6.2021
  • Andere EU Länder: mindestens bis Ende 2020, Diskussionen für Verlängerung laufen auf EU Ebene

In den Ländern Deutschland, Frankreich, Österreich und Italien wird bis 30.6.2021 die 25% Regel ausser Kraft gesetzt, d.h. Grenzgänger bleiben in dem Staat sozialversicherungspflichtig wie vor COVID.

ACHTUNG Einkommenssteuern: Es ist zu erwarten, dass die Steuerbehörden mit einer Ausnahmeregelung „Versteuerung wie vor COVID“ in Deutschland und Frankreich nachziehen. Österreich hat von Anfang an hier nicht mitgemacht, gestrandete Grenzgänger im Homeoffice in Österreich müssen ihre Homeoffice Tage während COVID in Österreich versteuern und können nicht auf eine Ausnahmeregelung, Versteuerung wie vor COVID, zurückgreifen.

Wenn sich die Gesundheitssituation wieder normalisiert hat, gelten wieder vollumfänglich die üblichen Unterstellungsregeln, s. aktueller Artikel.

Für weitere Fragen zu diesem Thema steht Ihnen International HR Services AG gerne zur Verfügung.