IHRS Info COVID; Grenzgänger

Bereits in der Vergangenheit haben Behörden ihre Bereitschaft publiziert, von Anpassungen der Sozialversicherungsunterstellung aufgrund der Corona-bedingt veränderten Home Office-Tätigkeiten abzusehen.  

Inzwischen hat das BSV diese Übereinstimmung nun für gewisse Nachbarländer konkretisiert. Die Ausnahmebestimmungen gelten weiterhin:

  • Für Deutschland bis 31.12.2020
  • Für Österreich mindestens bis 31.08.2020

Mit den anderen Nachbarstaaten ist das BSV in Gespräch und geht davon aus, dass die flexible Auslegung weitergilt, solange nichts anderes vereinbart wurde.

Für weitere Fragen zu diesem Thema steht Ihnen International HR Services AG gerne zur Verfügung.