IHRS Info COVID: Sozialversicherungssituation GrenzgängerInnen

Das Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV) hat neue Vereinbarungsergebnisse zur Weiterführung der flexiblen Anwendung der Sozialversicherungs-unterstellungsregeln veröffentlicht.

  • Deutschland: 31.12.2020
  • Frankreich:31.12.2020
  • Österreich: 31.12.2020
  • Italien: 31.10.2020

Die flexible Anwendung endet also nicht wie mit gewissen Staaten ursprünglich vereinbart per Ende August. Aufgrund der sich stetig entwickelnden Lage empfiehlt sich im Monat vor Ablauf der jeweiligen Vereinbarung ein regelmässiger prüfender Blick auf die Website des BSV.

In den Beziehungen zu den anderen Staaten gilt die flexible Anwendung seitens der Schweiz ebenfalls bis Ende Jahr, es liegen jedoch keine gegenseitigen Vereinbarungen vor.

Bei allfälligen Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.