IHRS Info COVID: Weitere Einreisebeschränkungen

Die Einreisebeschränkung wurde auf alle Schengenstaaten ausgedehnt. Das heisst was bisher nur für Italien, Frankreich, Deutschland und Spanien galt, gilt ab 25. März für alle Staaten im Schengen Raum. Ausgenommen ist das Fürstentum Liechtenstein.

Somit dürfen aus diesen Ländern Personen auch nur beschränkt resp. nicht einreisen. Es wurde keine Dauer für diese Regelung festgesetzt.

Personen mit einer gültigen Schweizer Bewilligung, auch G, können weiter einreisen. Manche Staaten, wie z.B. Deutschland, haben ein Formular aufgesetzt, das der Schweizer Arbeitgeber unterschreiben muss.

Für weitere Fragen steht Ihnen International HR Services AG gerne zur Verfügung.