Kroatien

Aufnahme von Kroatien in das Freizügigkeitsabkommen FZA

Das Personenfreizügigkeitsabkommen wird auf Kroatien erweitert, gemäss Beschluss vom 16.12.2016 in Bundes Bern.

Kroatien ist am 1. Juli 2013 der EU beigetreten. Bei jeder Erweiterung der EU muss das Abkommen zwischen der Schweiz und der EU zuerst angepasst werden (zusätzliches Protokoll). Die Erweiterung des FZA auf Kroatien wurde im Protokoll III ausgehandelt, das nun angenommen wurde und per 1. Januar 2017 in Kraft tritt. Dieses sieht nach einem 10-jährigen Übergangsregime die volle Freizügigkeit mit Kroatien vor.

Zu erwarten sind folgende Phasen der Übergangsbestimmungen:

  1. Arbeitsmarktprüfung (Inländervorrang, Lohnkontrolle, Kontingente) – bei erster Einreise, jedoch freier Stellenwechsel mit L- oder B-Bewilligung
  2. Spezielle Schutzklausel
  3. Volle Personenfreizügigkeit ab 1. Januar 2027

Die zuständigen Behörden in den Kantonen werden durch das Staatssekretariat für Migration (SEM) über die anwendbaren Übergangsbestimmungen informiert.

Für weitere Fragen zu diesem Thema steht Ihnen International HR Services AG gerne zur Verfügung.