Kurzeiteinsätze in der EU

Gemäss der EU ist ein entsandter Arbeitnehmer“ ein Arbeitnehmer (Frau oder Mann), der von seinem Arbeitgeber in ein anderes EU-Land geschickt wird, um dort während eines begrenzten Zeitraums eine Dienstleistung zu erbringen.

So kann beispielsweise ein Dienstleister einen Auftrag in einem anderen Land erhalten und seine Arbeitnehmer dorthin schicken, um den Auftrag auszuführen.

Entsandte Arbeitnehmer halten sich vorübergehend im Aufnahmemitgliedstaat auf, werden jedoch nicht in dessen Arbeitsmarkt integriert.

Das EU-Recht enthält eine Reihe verbindlicher Bestimmungen hinsichtlich der Arbeits- und Beschäftigungsbedingungen, die auf entsandte Arbeitnehmer anzuwenden sind.

Diese Vorschriften legen fest, dass sich in einen anderen Mitgliedstaat entsandte Arbeitnehmer auf eine Reihe von zentralen Rechten berufen können, die im Aufnahmemitgliedstaat gelten – obwohl sie nach wie vor Beschäftigte des entsendenden Unternehmens sind und somit das Recht dessen Mitgliedstaats massgebend für sie ist.

Zu den einschlägigen Rechten gehören:

  • Mindestentgeltsätze des Einsatzlandes
  • Höchstarbeitszeiten und Mindestruhezeiten des Einsatzlandes
  • Bezahlter Mindestjahresurlaub
  • Bedingungen für die Überlassung von Arbeitskräften durch Leiharbeitsunternehmen (! Jedes EU Land hat eigene Vorschriften)
  • Sicherheit, Gesundheitsschutz und Hygiene am Arbeitsplatz
  • Gleichbehandlung von Männern und Frauen

Die Arbeitgeber können sich jedoch dafür entscheiden, günstigere Arbeitsbedingungen als jene des entsendenden Mitgliedstaats einzuräumen.

Weiter müssen solche Arbeitseinsätze bis zu 3 Monaten von EU Bürgern in EU Staaten nicht gemeldet werden. Dies gilt auch in den meisten Ländern für Bürger der EFTA Staaten, Norwegen, Island und Liechtenstein, weil diese dem EWR Raum angehören (Europäischer Wirtschaftsraum), jedoch nicht immer für Schweizer Bürger. Viele EU Ländern wünschen eine Meldung von Schweizer Bürgern bei Arbeitseinsätzen in ihrem Land.

Für weitere Fragen zu diesem Thema steht Ihnen International HR Services AG gerne zur Verfügung.