Meldung von Mitarbeitenden aus UK

Die Sondervereinbarung wurde bis 31.12.25 verlängert!

Für UK Angestellte und Selbständige kann ab 1.1.2023 weiter das Schweizer Meldeverfahren angewendet werden.

Für die Anstellung von UK Bürgern in der Schweiz gilt weiter der Inländervorrang (Nachweis Suchbemühungen). Somit kann nicht das Meldeverfahren für UK Bürger mit Schweizer Arbeitsvertrag angewendet werden.

Abonnieren Sie unseren Newsletter, um weiter auf dem Laufenden zu bleiben!