Quellenbesteuerung der Homeoffice Tage bei Grenzgängern

Grenzgänger und internationale Wochenaufenthalter müssen die ausländischen Homeoffice Tage am Lebensmittelpunkt versteuern.

Bei der Schweizer Quellenbesteuerung kann der Arbeitgeber die ausländischen Homeoffice Tage ausscheiden, muss aber nicht, s. Kreisschreiben 45, Seite 50, zweitletzter Abschnitt.

Die Ausscheidung der ausländischen Homeoffice Tage ist sehr aufwendig, daher scheiden sie viele Firmen nicht aus, informieren die Mitarbeitenden aber über den Vorgang.

Die Jahreswende ist ein guter Zeitpunkt, die Mitarbeitenden über den Vorgang zu informieren und wenn nötig von einer Ausscheidung auf keine Ausscheidung der ausländischen Homeoffice Tage zu wechseln.

Die Mitarbeitenden sollten wie folgt informiert werden:

Im Ausland steuerpflichtige Mitarbeitende können, je nach Doppelbesteuerungsabkommen, die Schweizer Quellensteuern anrechnen oder werden für die physischen Arbeitstage in der Schweiz freigestellt. Dies zu prüfen und abzuwickeln liegt in der Verantwortung der Mitarbeitenden.

Wenn es zu einer Doppelbesteuerung kommt in der Schweiz und im Wohnsitzstaat, können die betroffenen Mitarbeitenden die Schweizer Quellensteuern zurückfordern. Hierfür müssen sie bis am 31. März des Folgejahres einen entsprechenden Antrag bei der zuständigen Steuerbehörde stellen. Sowohl Initialisierung wie auch Durchführung dieses Prozesses liegen in der Verantwortung der Mitarbeitenden.

Sollte der Steuerbescheid des Wohnsitzstaates bis Ende März des Folgejahres noch nicht vorliegen, müssen die restlichen Unterlagen trotzdem bis 31.3. eingesendet werden, damit der Fall beim zuständigen Quellensteueramt eröffnet wird. Der Steuerbescheid kann nachgesandt werden, spätestens einen Monat nach dessen Erhalt.

Allen betroffenen Mitarbeitenden wird empfohlen, ein Kalendarium nach OECD Richtlinien zu führen, das bei einem Antrag den Steuerbehörden vorgelegt werden muss.

Bei offenen Fragen steht Ihnen International HR Services AG zur Verfügung. Wir stellen unseren Kunden gerne entsprechende Unterlagen zur Verfügung.