Steuersatz bei Entsendungen

Die Quellensteuern für Entsendungen müssen bis zum 31.1.17 abgerechnet werden – zu welchem Steuersatz?

Der Schweizer Quellensteuer können Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ohne steuerrechtlichen Wohnsitz oder Aufenthalt in der Schweiz unterliegen.

  • Personen, die in der Schweiz eine Arbeit verrichten, mit Weisungsbefugnis in der Schweiz (bei mehr als 90 Tagen pro Jahr)
  • Organe juristischer Personen
  • Ehemalige Arbeitnehmer mit Mitarbeiterbeteiligungen
  • Hypothekargläubiger
  • Transporteure im internationalen Verkehr

Beim Tarif ist Folgendes zu ermitteln: Zivilstand (alleinstehend oder verheiratet), Konfession.

Für die Satzbestimmung: Brutto Welteinkommen, d.h. gesamtes Einkommen, das auch in anderen Ländern verdient wird.

Für die Berechnung der Tage: Einkommen auf Tage in der Schweiz runterbrechen. Mit 20 Arbeitstagen pro Monat rechnen.

Für weitere Fragen zu diesem Thema steht Ihnen International HR Services AG gerne zur Verfügung.