Umsetzung Masseneinwanderungsinitiative (MEI)

Meldepflicht bestimmter Berufsgruppen beim RAV

(Betrifft EU Bürger, die in der Schweiz angestellt werden sollen, NICHT Entsendungen von EU Bürgern in die Schweiz und NICHT Angehörige von Drittstaaten)

Das Schweizer Parlament hat sich darauf geeinigt, die MEI mit lediglich einer Meldepflicht einzuführen. Dies ist weit am Initiativ-Text der MEI vorbei, welche eine Kontingentierung der Mitarbeitenden aus der EU vorsah. Ob und welche Schritte die SVP (Schweizerische Volkspartei), die die MEI initiiert hat, dagegen unternehmen wird, ist noch unklar jedoch abzuwarten.

Welche Berufe werden meldepflichtig?

  • Wenn die Arbeitslosigkeit in einer Berufsgruppe über dem Durchschnitt liegt, im November 2016 waren dies 3,3%, ganze Schweiz
  • D.h. im November 2016 hätten offene Stellen folgender Berufsgruppen dem RAV gemeldet werden müssen:
    • Metallverarbeitung und Maschinenbau, 4,2 % Arbeitslosenquote (ALQ)
    • Elektrotechnik, Elektronik, Uhrenindustrie, Fahrzeug- und Gerätebau
      sowie -unterhalt, 3,7% ALQ
    • Graphische Industrie, 3,6% ALQ
    • Verarbeitende Berufe, 12% ALQ
    • Maschinisten/Maschinistinnen, 5,5% ALQ
    • Baugewerbe, 6,3% ALQ
    • Bergbau, Stein- und Baustoffherstellung sowie -verarbeitung, 3,8% ALQ
    • Handel und Verkauf, 5,4% ALQ
    • Transport und Verkehr, 3,5% ALQ
    • Gastgewerbe und Hauswirtschaft, 8,4% ALQ
    • Reinigung, Hygiene, Körperpflege, 4,5% ALQ
    • Sozial-, Geistes- und Naturwissenschaften, 5,2% ALQ
    • Sport und Unterhaltung, 3,7% ALQ

Ob und wie die Werte auf die Kantone herunter gebrochen werden, ob die durchschnittliche Arbeitslosigkeit der ganzen Schweiz oder des Kantons am Sitz der Firma angesehen wird, ist noch nicht bestimmt.

Meldepflicht bedeutet, dass in diesen Branchen offene Stellen dem RAV gemeldet werden müssen, d.h. diese auf der Webseite www.treffpunkt-arbeit.ch ausgeschrieben werden. Eine Firma ist nicht verpflichtet, die vom RAV erhaltenen Bewerbungen anzuschauen. Jedoch könnte eine Flut von Bewerbungen eintreffen, die professionell abgesagt werden sollten. Es ist anzunehmen, dass die Bewerber beim RAV gemeldet sind und eine schlechte Behandlung durch eine Firma melden oder sogar auf Social Media, wie z.B. www.kununu.ch, verbreiten. Eine professionelle Behandlung dieser zusätzlichen Bewerber ist zu empfehlen.

Für weitere Fragen zu diesem Thema steht Ihnen International HR Services AG gerne zur Verfügung.