Verstärkte Kontrolle von ausländischen Arbeitseinsätzen

Entsendungen in die Schweiz, d.h. Arbeitseinsätze von Ausländern in der Schweiz, werden vermehrt kontrolliert

Der Vollzug von flankierenden Massnahmen soll weiter verbessert werden. Die Kontrollen sollen im 2017 um 30%, von 27’000 auf 35’000, erhöht werden. Dies ist beim Bundesrat in der Vernehmlassung. Mit einer Erhöhung soll eine ausreichende Kontrolldichte sichergestellt werden.

Bereits 2016 erhöhte das Parlament die Sanktion im Entsendegesetz von 5’000 auf 30‘000 Schweizer Franken.

Kontrollen von Entsendungen in die Schweiz, resp. Arbeitseinsätzen von Ausländern in der Schweiz, können wie folgt verlaufen:

  • Befragung der ausländischen Mitarbeitenden
  • Überprüfung des Arbeitsplatzes in der Schweiz, z.B. ob Arbeits- und Ruhezeiten gemäss Schweizer Arbeitsgesetz eingehalten werden
  • Überprüfung der Zahlungen an ausländische Mitarbeitende (Lohn, Auslandpauschale, Kost und Logis etc.) durch Vorweisen von Bankbelegen

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