Wird die Einreise in die Schweiz 2026 einfacher? Arbeitsbewilligungen & Kontingente im Überblick

Wird die Einreise in die Schweiz 2026 einfacher? Arbeitsbewilligungen & Kontingente im Überblick

Arbeitsbewilligungen Schweiz 2026: Überblick

Der Schweizer Bundesrat hat entschieden, die bestehenden Kontingente für Aufenthalts‑ und Arbeitsbewilligungen im Jahr 2026 beizubehalten. Das betrifft:

  • Qualifizierte Drittstaatsangehörige
  • EU/EFTA‑Dienstleistungserbringer (Einsätze über 120 Tage pro Jahr)
  • Britische Staatsangehörige

Damit erhalten Unternehmen einerseits weiterhin Zugang zu ausländischen Fachkräften und andererseits mehr Planungssicherheit. Gleichzeitig prüft der Bundesrat, ob für kroatische Staatsangehörige im Jahr 2026 nochmals Quoten eingeführt werden – abhängig von der Nutzung bis Ende 2025.

Drittstaatsangehörige: Kontingente 2026

Für qualifizierte Fachkräfte aus Drittstaaten bleiben die Kontingente unverändert bei insgesamt 8’500 Bewilligungen:

  • 4’500 B‑Bewilligungen (Aufenthaltsbewilligung)
  • 4’000 L‑Bewilligungen (Kurzaufenthaltsbewilligung)

Diese Kontingente gelten wie bisher für hochqualifizierte Spezialistinnen und Spezialisten, Führung‑ und Fachkräfte. Die Behörden schauen auf die Position und den Lohn. Je nach Art des Antrags müssen Suchbemühungen nach einem festgelegten Schema nachgewiesen werden.

Entsendung von EU/EFTABürgern

Für Langzeiteinsätze von EU/EFTA‑Dienstleistern in der Schweiz stehen auch 2026 3’500 Bewilligungen zur Verfügung:

  • 3’000 L‑Bewilligungen 
  • 500 B‑Bewilligungen

Diese Kontingente haben in den letzten Jahren gut gereicht, weil Firmen meistens auf die 120 Tage / Jahr Bewilligung ausweichen, die nicht kontingentiert ist und jedes Jahr erneuert werden kann. 

Britische Staatsangehörige: Quoten 2026

Trotz deutlich wenig ausgelasteter Kontingente bleibt die separate Quote von insgesamt 3’500 Bewilligungen für UK-Bürger weiterhin bestehen:

  • 2’100 B‑Bewilligungen  
  • 1’400 L‑Bewilligungen

Die Entscheidungsbefugnis bleibt weiterhin bei den Kantonen. 

Kroatische Staatsangehörige: Mögliche Quote 2026

Für lokal in der Schweiz angestellte kroatische Staatsangehörige (keine Entsendung) könnten im Jahr 2026 nochmals Quoten gelten, dies wird im Januar 2026 final beschlossen. 

Spätestens ab 1. Januar 2027 profitieren kroatische Staatsangehörige von der vollen Personenfreizügigkeit – wie Bürgerinnen und Bürger aller anderen EU‑Staaten. 2026 wäre das letzte Jahr, in dem eine Schutzklausel resp. Beschränkung eingesetzt werden kann.

Kontakt & Beratung zu Bewilligungen

Wir unterstützen Sie gerne bei der Beantragung der passenden Bewilligung. Dank einer vorgängigen Analyse des richtigen Verfahrens sparen Sie Zeit und Kosten.

EMail: info@internationalhrs.com

Wir beraten Sie persönlich zu Bewilligungen Inbound Schweiz sowie Outbound bei internationalen Mitarbeitenden.