IHRS Info COVID: Ausnahmevereinbarungen betr. Steuern
Mit Deutschland und Frankreich erfolgte ein Verlängerung betreffend Steuern.
Zusammenfassung Regelung für Ausländer im Homeoffice:
| LAND | SOZIALVERSICHERUNGEN | STEUERN |
| Deutschland | Bis 31.12.2021 wie vor COVID | Bis 30.9.2021 wie vor COVID, wenn Vereinbarung bis dann gekündigt wird keine weitere Verlängerung möglich |
| Frankreich | Bis 30.9.2021 wie vor COVID | Bis 30.9.2021 wie vor COVID, Vereinbarung wurde bis Ende September verlängert |
| Österreich | Bis 31.12.2021 wie vor COVID | Homeoffice Tage sind im Wohnsitzstaat zu versteuern, gemäss DBA |
| Liechtenstein | Bis 31.12.2021 wie vor COVID | Bis 30.6.2021 wie vor COVID, über Verlängerung noch keine Infos vorhanden |
| Italien | Bis 31.12.2021 wie vor COVID | Bis 30.6.2021 wie vor COVID, über Verlängerung noch keine Infos vorhanden |
| EU/EFTA (Nicht Nachbarländer) | Bis 30.6.2021 wie vor COVID, Entscheid über Verlängerung Ende Juni | Homeoffice Tage sind im Wohnsitzstaat zu versteuern, gemäss DBA |
| Drittstaaten mit Abkommen | Bis 30.6.2021 wie vor COVID, Entscheid über Verlängerung Ende Juni | Homeoffice Tage sind im Wohnsitzstaat zu versteuern, gemäss DBA |
Für weitere Fragen zu diesem Thema steht Ihnen International HR Services AG gerne zur Verfügung.

