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Arbeitsbewilligungen

Arbeitsbewilligungen sollten immer im Zusammenhang mit der optimalen Sozialversicherungs- und Steuerlösung angeschaut werden. Sobald Sie Ihre Aktivitäten ins Ausland ausweiten und grenzüberschreitende Positionen schaffen, vervielfachen Sie gleichzeitig die steuerlichen und sozialversicherungstechnischen Aufgabenstellungen. Fragen nach der richtigen Versteuerung oder nach den korrekten sozialversicherungsrechtlichen Abgaben im Zusammenhang mit einer bestimmten Bewilligung müssen vorgängig beantwortet und aufeinander abgestimmt werden. Wir helfen Ihnen, die Kosten und Risiken je nach Variantenwahl zu erkennen und zu minimieren.

In der Schweiz

  • für lokal Angestellte
  • für Entsandte
  • bei Projekteinsätzen
  • bei Ausbildungseinsätzen
  • bei kurzen und langen Einsätzen
  • für EU/EFTA-Bürger
  • für Personen mit Nationalität ausserhalb des EU/EFTA-Raumes
  • für Personen wohnhaft im EU/EFTA-Raum oder ausserhalb

In den USA

  • für lokal Angestellte
  • für Entsandte
  • für kurze oder lange Einsätze
  • ESTA, B1
  • L1 (A/B), L2, E, E1/E2
  • H1
  • Green Card
  • Trainee; J1
  • Anforderungen an die Compliance für Geschäftsreisen

In Australien

  • für lokal Angestellte
  • für Entsandte
  • für kurze oder lange Einsätze
  • Sponsorship-Antrag
  • Temporary Work Skilled Visa 457
  • Temporary Work Visa 400
  • Student Visa
  • Anforderungen an die Compliance für Geschäftsreisen

In China

  • für lokal Angestellte
  • für Entsandte
  • für kurze oder lange Einsätze
  • Antrag für Typ A, B, oder C
  • Antrag für Familienmitglieder
  • Erneuerung
  • Student Visa
  • Anforderungen an die Compliance für Geschäftsreisen

In Kanada

  • für im lokal Angestellte
  • für Entsandte
  • für kurze oder lange Einsätze
  • Anforderungen an die Compliance für Geschäftsreisen

In Singapur

  • für lokal Angestellte
  • für Entsandte
  • für kurze oder lange Einsätze
  • Anforderungen an die Compliance für Geschäftsreisen

Weitere Länder

Wir begleiten Ihre Mitarbeitenden auch beim Gang zu Behörden, Konsulaten oder Botschaften.

Bei Bedarf werden externe Spezialisten mit fallspezifischer Expertise aus dem International HR Services AG Netzwerk beigezogen.

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