USA – Neue Regeln für ESTA, Visa Waiver Program und Workation

Visa Waiver Program und ESTA – was ist erlaubt?

Das Visa Waiver Program (VWP) ermöglicht Bürgerinnen und Bürgern aus teilnehmenden Ländern, bis zu 90 Tage ohne Visum geschäftlich in die USA zu reisen. Voraussetzung ist eine gültige ESTA-Genehmigung (Electronic System for Travel Authorization).

Mit ESTA dürfen Sie in die USA einreisen, um eine begrenzte Anzahl von geschäftlichen Aktivitäten auszuüben, die auch mit einem Visitor B‑1‑Visum (Temporary Business Visitor) erlaubt sind.

Die US-Regierung veröffentlicht keine abschliessende Liste der zulässigen geschäftlichen Tätigkeiten. Die bekannten Beispiele dienen nur als Orientierung.

Typische erlaubte B1-/ESTAGeschäftsaktivitäten sind u. a.:

  • Beratung mit Geschäftspartnern
  • Teilnahme an wissenschaftlichen, bildungsbezogenen, beruflichen oder geschäftlichen Kongressen, Seminaren oder Konferenzen
  • Abwicklung eines Nachlasses
  • Führen von Vertragsverhandlungen
  • Teilnahme an Kurzzeit-Schulungen (ohne produktive Arbeit für die US-Einheit)

ESTA ist keine Arbeitsbewilligung

ESTA ist keine Alternative zu einer US-Arbeitsbewilligung. Ausländische Arbeitnehmende, die in den USA produktiv arbeiten (z. B. für eine US-Niederlassung, für die Schweiz in US, Kundenprojekte vor Ort, operative Tätigkeiten), benötigen in der Regel ein entsprechendes Arbeitsvisum (z. B. L‑1, H‑1B, E‑Visum).

ESTA-Reisen im Rahmen des Visa Waiver Programs gelten nur als Erlaubnis für nicht-produktive, passive geschäftliche Aktivitäten, z. B.:

  • Meetings
  • Interne Abstimmungen
  • Teilnahme an Konferenzen, Beobachtung, Training ohne produktive Mitarbeit

Sobald eine Tätigkeit als produktive Arbeit gewertet werden kann, bewegen Sie sich nicht mehr im zulässigen Rahmen von ESTA/B‑1.

Kontrollen an der US-Grenze: Verhalten bei der Immigration

US-Grenzbeamte (CBP – Customs and Border Protection) befragen Reisende bei der Einreise und entscheiden nach eigenem Ermessen, ob die geplanten Tätigkeiten mit den zulässigen B‑1-/ESTA-Aktivitäten vereinbar sind.

Mögliche Massnahmen bei der Einreise:

  • Detaillierte Befragung zum Reisezweck und zu den geplanten Tätigkeiten
  • Einsicht in Laptop, Tablet oder Mobiltelefon, inkl. E-Mails und Dateien
  • Überprüfung, ob Hinweise auf produktive Arbeit / Workation vorliegen

Praktische Empfehlungen für Geschäftsreisende

  • Laptop unauffällig transportieren: Keine klassische Laptop-Tasche, sondern z. B. Rucksack oder grosse Handtasche, damit der Fokus nicht sofort auf „Work Device“ liegt.
  • Klare, konsistente Aussagen: Bei Befragungen den Reisezweck auf die zulässigen, beschränkten Tätigkeiten (Meetings, Schulungen, Konferenzen etc.) beschränken.
  • Unterlagen mitführen: Schreiben des Arbeitgebers (Home Country), das Zweck und Dauer der Reise erklärt. Oder Einladungsschreiben der US-Entität, des Geschäftspartners oder der Schule/Universität. Diese Dokumente sollten klar festhalten, dass es sich um eine temporäre Geschäftsreise ohne produktive Arbeit handelt.

Workation in den USA – warum das problematisch ist

Workation (Arbeiten im Ausland, z. B. remote aus den USA für den Arbeitgeber im Heimatland) wird von den US-Behörden als produktive Arbeit betrachtet.

  • Arbeiten auf dem Laptop für den ausländischen Arbeitgeber während eines ESTA-Aufenthalts,
  • Regelmässige Calls, Reports, Projektarbeit etc. aus den USA, 

gelten nicht als rein passive Geschäftsreise und sind im Rahmen von ESTA/B‑1 in der Regel nicht erlaubt.

Konsequenzen können sein

  • Zurückweisung an der Grenze
  • Verkürzung oder Entzug der Aufenthaltsdauer
  • Im schlimmsten Fall künftige Einreiseschwierigkeiten oder Einreiseverbot

Q & A – Gratis TEAMS-Call

Wir beantworten Fragen zu:

  • ESTA und Visa Waiver Program
  • Unterschied B‑1‑Visum vs. Arbeitsvisum
  • Was genau gilt als „produktive Tätigkeit“
  • Workation & Remote Work aus den USA  

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4. Dezember, 09:00 Uhr, einfach einloggen, keine Anmeldung nötig.  

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