Workation – Eine perfekte Kombination aus Arbeit und Erholung

Workation – Eine perfekte Kombination aus Arbeit und Erholung

Eine Workation vereint die Vorteile von Arbeit und Urlaub, indem Mitarbeitende die Flexibilität haben, an verschiedenen Orten zu arbeiten. Während Aspekte wie Steuern und Krankenversicherungen häufig den Mitarbeitenden obliegen, bleiben Sozialversicherungen wie AHV, BVG, UVG und KTG nach wie vor in der Verantwortung der Arbeitgeber. Daher ist es für Unternehmen wichtig, den Standort der Workation zu kennen und die entsprechenden Massnahmen zu treffen, bevor sie ihren Mitarbeitenden diese Möglichkeit anbieten.

Das Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV) hat grünes Licht gegeben und ermöglicht es Mitarbeitenden von Unternehmen, für bis zu zwei Jahre im Rahmen einer Workation tätig zu sein. Die Verwaltung dieser Regelung erfolgt über die zuständige Ausgleichskasse. 

Wie dieser Prozess genau abläuft und ob die zwei Jahre verlängert werden können, erfahren Sie bei unserem online IHRM Kolloquium am 23. Juni von 17:15 bis 18:30 Uhr. Gemeinsam mit Stefan Schmid, dem bekannten Social-Insurance-Experten von der Ausgleichskasse Swissmem, werden wir mögliche Chancen, Risiken und nützliche Tipps rund um das Thema Workation beleuchten.

Für Fragen zur Workation stehen wir Ihnen gerne auch jederzeit zur Verfügung.