EOR im Ausland für Schweizer Firmen verboten
EOR im Ausland
Ein Employer of Record (EOR) ist ein Dienstleister, der rechtlich als Arbeitgeber auftritt, während die Mitarbeitenden fachlich für ein Unternehmen arbeiten. Das ermöglicht es Firmen, Personen in anderen Ländern zu beschäftigen, ohne dort eine eigene Niederlassung gründen zu müssen.
EOR und Schweizer Verbot grenzüberschreitenden Personalverleihs
Ein EOR funktioniert ähnlich wie ein Payroller, ein Portage-Salarial-Arbeitgeber oder ein PEO im Personalverleih. Für EORs, die Arbeitnehmende Schweizer Firmen zur Verfügung stellen wollen, gilt das Verbot nach Art. 12 AVG: Der Personalverleih aus dem Ausland in die Schweiz ist untersagt. Dieses Verbot bleibt bestehen, selbst wenn der Arbeitnehmende remote aus seinem Homeoffice im Wohnland oder EOR-Sitzland arbeitet. Der Bezug zur Schweiz liegt vor, und Remote-Arbeit ändert nichts am Weisungsverhältnis – wie während der Corona-Pandemie gezeigt, als Tausende plötzlich ins Homeoffice wechselten, ohne dass das Unterordnungsverhältnis beeinträchtigt wurde. Die örtliche Einbindung ist dabei irrelevant und schliesst Personalverleih nicht aus.
Alternative zu EOR: Direkte Anstellung
Für Schweizer Firmen empfehlen wir eine direkte Schweizer Anstellung mit Homeoffice im Ausland. Die Vorschriften zum Betriebsstätten Risiko wurden kürzlich wesentlich gelockert, was diesen Ansatz rechtlich sicher und praktikabel macht, auch bei einer Tätigkeit von über 50% im Ausland. So umgehen Sie EOR-Risiken und behalten die volle Kontrolle.
Rechtssicheres Beschäftigungsmodell für Mitarbeitende im Ausland
Wir beraten Sie gerne beim Aufbau eines rechtlich verbindlichen Modells für Mitarbeitende im Ausland – compliant von A-Z. Kontaktieren Sie uns für eine massgeschneiderte Lösung, die Schweizer Recht und internationale Flexibilität vereint.


