Neues Fachkräfteeinwanderungsgesetz in Deutschland
Deutschland erleichtert ab 1. März 2020 die Einwanderung von qualifizierten Fachkräften aus Drittstaaten, s. FachKrEG. Personen mit Hochschulabschluss oder einer qualifizierten Berufsausbildung Voraussetzung; Anerkennung ausländischer Qualifikationen Deutscher Arbeitsvertrag 6 Monate Aufenthaltserlaubnis für Arbeitsplatzsuche Niederlassungserlaubnis bereits nach 4 Jahren (vorher fünf) Unter diesem neuen Gesetz können Drittstaatenbürger einfacher in Deutschland angestellt werden als in der Schweiz. […]

