Falsche Unterstellung bei den Sozialversicherungen EU/EFTA
Eine falsche Unterstellung bei den Sozialversicherungen bei einer Mehrfachtätigkeit kann schnell passieren sollte aber bei einer Aufdeckung unbedingt korrigiert werden. Die Schweiz handelt nach der sogenannten „Pro Futuro“ Klarstellungs-Regel, d.h. auf eine rückwirkende Korrektur wird verzichtet. Entsprechender Gesetzesartikel: Wegleitung über die Versicherungspflicht in der AHV/IV (WVP) https://www.bsvlive.admin.ch/vollzug/documents/view/1635/lang:deu/category:22 Art. 2092: Ist eine Person fälschlicherweise in der […]

