Homeoffice im Ausland und Geschäftsreisen
Bei berufsbedingten Geschäftsreisen kann die 49% Grenze für Homeoffice nicht angewendet werden, s. unser Newsletter vom 29. April 2024. In diesem Fall können die Mitarbeitenden lediglich max. 24.9% im Homeoffice im Ausland arbeiten, vorausgesetzt, dass es sich um Grenzgänger handelt. Geschäftsreisen innerhalb Wohnsitzstaat Diese Geschäftsreisen werden in die 24.9% Grenze einberechnet. D.h. wenn ein deutscher […]