Berechnung Homeoffice
Bei der Berechnung von Homeoffice bei Grenzgängern und Mitarbeitenden mit Lebensmittelpunkt im Ausland gelangen entweder die 49%-Grenze bei nur einem Arbeitgeber in der Schweiz oder die 24.9%-Regel bei einer Mehrfachtätigkeit zur Anwendung. Daraus ergibt sich, unter welches Sozialversicherungsrecht in welchem Land der Mitarbeitende fällt. Für die entsprechende Berechnung stellen wir Ihnen gerne unser Tool zur […]

