Definition faktische Arbeitgeberschaft
Bei Arbeitseinsätzen im Ausland innerhalb eines Konzerns im Rahmen eines Projektes ist trotz fortgeführter Lohnzahlung durch die entsendende Unternehmung zu prüfen, ob allenfalls am Einsatzort eine faktische Arbeitgeberschaft gegeben ist. Indizien für eine faktische Arbeitgeberschaft im Ausland sind: Bei einer faktischen Arbeitgeberschaft im Ausland kann die 183 Tage Regel nicht angewendet werden und je nach […]

