Öffentlich-rechtliche Arbeitgebende in der Schweiz
Mitarbeitende von öffentlich-rechtlichen Arbeitgebenden in der Schweiz, z.B. Spitäler, Universitäten etc., haben in der Schweiz nicht automatisch den Beamtenstatus wie im Ausland. Die zuständige Ausgleichskasse (AK) muss jeweils die Bestätigung für den öffentlich-rechtlichen Status eines Arbeitgebenden in Bezug auf Sozialversicherungen erteilen. Da dies im Ermessensspielraum der Ausgleichskasse liegt, ist die Praxis sehr unter-schiedlich, somit kann […]