Einträge von Dagmar Richardson

Einreise für kroatische Staatsangehörige ab 1.1.23

Ab 1. Januar 2023 erhalten kroatische Arbeitskräfte, die noch nicht in der Schweiz sind, Kontingente für L und B Bewilligungen, die Anstellung wird dadurch kaum beschränkt. Die Schutzklausel gemäss Freizügigkeitsabkommen wird vorläufig für ein Jahr aktiviert. Kroatische Staatsangehörige können im 2023 weiter angestellt werden, Bewilligungen werden erteilt, solange das Kontingent reicht, 1’150 B Bewilligungen, 1’007 […]

Verlängerung Ausnahmevereinbarung bis 30.6.23

Die Ausnahmevereinbarung in Bezug auf Sozialversicherungen wurde bis 30.6.23 verlängert, weil sich die EU auf die neue, erhöhte Grenze bei Telearbeit (vor COVID 25%) noch nicht einigen konnte, s. unser Newsletter vom 27.6.22 sowie die Info des Bundes. Es wird eine neue Grenze zwischen 40% und 50% diskutiert. Bis diese neue Grenze für die maximale […]

A1 Antrag in Deutschland

Bei einer Unterstellung der Sozialversicherungen in Deutschland, z.B. bei einer Mehrfachtätigkeit (Tätigkeit in der Schweiz und Deutschland bei verschiedenen Arbeitgebern), muss bekanntlich Deutschland ein A1 ausstellen. Sie können den Antrag im Schweizer System ALPS eingeben, nur warten Sie dann mindestens 3 Monate auf eine Bestätigung und Anträge sind auch schon verloren gegangen. Für Grenzgänger mit […]

Arbeitstätigkeit in der Schweiz von Drittstaatenbürgern

Drittstaatenbürger mit einer Aufenthaltsbewilligung in einem Land des Schengenraumes, können sich in diesem frei bewegen, d.h. die zu prüfende Visumpflicht fällt weg. Allerdings gilt für sie bei einer Arbeitstätigkeit in der Schweiz und verbleibender Anstellung im Ausland die Meldepflicht. Für weitere Fragen zu diesem Thema steht Ihnen International HR Services AG gerne zur Verfügung.

Verlängerung Ausnahmevereinbarung mit Frankreich

Mit Frankreich wurde die Ausnahmevereinbarung in Bezug auf Steuern nochmals bis 31.12.22 verlängert. Somit müssen die ausländischen Homeoffice Tage bei französischen Grenzgängern vom 1.7.-31.12.22 bei den Schweizer Quellensteuern nicht ausgeschieden werden. Die Behörden in der Schweiz und Frankreich möchten eine Einigung bis Ende 2022 über das weitere Vorgehen im 2023 erzielen. Es ist keine weitere […]

MELDUNG in der Schweiz

Folgendes ist bei der Meldung zu beachten: Wer Angehörige der EU/EFTA-Mitgliedstaaten, die von Unternehmen oder Gesellschaften mit Sitz in einem Mitgliedstaat der EU/EFTA in die Schweiz entsandt werden, benötigen für einen Aufenthalt von höchstens 3 Monaten oder 90 Tagen pro Kalenderjahr keine Bewilligung. Sie müssen jedoch angemeldet werden. Drittstaatsangehörige müssen vor der Entsendung in die […]

Bei laufenden Projekten keine Einhaltung der 8 Tage Meldefrist

Für Erwerbstätige aus EU/EFTA-Staaten besteht die Möglichkeit, bis zu 90 Tage im Kalenderjahr bewilligungsfrei in der Schweiz arbeiten. Sie müssen jedoch mittels Meldeverfahren spätestens acht Tage vor Dienstantritt gemeldet werden. Erfolgt ein erneuter Einsatz bei einem Projekt (oder Wartungsarbeiten) innerhalb von drei Monaten nach der letzten Meldung, kann dies mit Verweis auf die vorangegangene Meldung […]

Work from Anywhere

War for Talent zwingt Arbeitgeber dazu neue Arbeitsformen anzubieten und flexible Arbeitsformen zu gewähren. Work from Anywhere Jobs machen es möglich für Mitarbeitende die Karriere dorthin zu bringen, wo sie hinwollen. Die Möglichkeit, wirklich von überall auf der Welt zu arbeiten, bietet die ultimative Standortflexibilität und Unabhängigkeit. Wenn Mitarbeitende ihren Job unterwegs erledigen oder dort […]

Arbeitstätigkeit in der Schweiz von Drittstaatenbürgern

Drittstaatenbürger mit einer Tätigkeit von max. 8 Tagen pro Jahr brauchen keine Arbeitsbewilligung in der Schweiz, in der Annahme, dass sie in der Schweiz für diese kurze Zeit nicht angestellt werden. Jedoch ist die Einreisevisum-Pflicht auf der SEM-Seite zu prüfen. s. Kolonne «Visumpflicht für einen Aufenthalt bis 90 Tage»: Beispiel; 5 Tage Installation bei einem […]

NEWS betr. Arbeitskräften aus UK

Die Personenfreizügigkeit kommt seit dem 1.1.21 für UK Bürger nicht mehr zur Anwendung. Entsprechend gelten UK-Staatsangehörige als Drittstaatsangehörige. Jedoch regelt eine Sondervereinbarung bis 31.12.22, dass grenzüberschreitende Dienstleistungserbringende aus UK, mit Aufenthalt von bis zu 90 Tagen pro Kalenderjahr, das Meldeverfahren nutzen können, sie unterliegen keiner vorgängigen arbeitsmarktlichen Prüfung. Die Verhandlungen mit UK für die Verlängerung […]