Einreise für kroatische Staatsangehörige ab 1.1.23
Ab 1. Januar 2023 erhalten kroatische Arbeitskräfte, die noch nicht in der Schweiz sind, Kontingente für L und B Bewilligungen, die Anstellung wird dadurch kaum beschränkt. Die Schutzklausel gemäss Freizügigkeitsabkommen wird vorläufig für ein Jahr aktiviert. Kroatische Staatsangehörige können im 2023 weiter angestellt werden, Bewilligungen werden erteilt, solange das Kontingent reicht, 1’150 B Bewilligungen, 1’007 […]