Besteuerung Mitarbeitender im Homeoffice in Schweden

Was ist der Stand


Die Besteuerung Mitarbeitender im Homeoffice in Schweden wurde zum 01. Januar 2021 ausgeweitet. Sie betrifft damit grundsätzlich alle Mitarbeitenden, die ihre Tätigkeit in Schweden ausüben — und zwar auch im Rahmen von Homeoffice oder mobiler Arbeit. Grundlage hierfür ist ein Gesetz, das das schwedische Parlament am 04. November 2020 verabschiedet hat, und das zu einer erweiterten Besteuerung von in Schweden ausgeübter Arbeit führt.

Bedeutung


Dieses Gesetz kann dazu führen, dass Mitarbeitende, die im Rahmen von Homeoffice ihre Tätigkeit in Schweden ausüben, in Schweden einkommensteuerpflichtig werden. Dies gilt auch dann, wenn die Tätigkeit in Schweden für ein ausländisches Unternehmen ist. Dabei ist es unerheblich, ob die Aufenthaltsdauer innerhalb eines Zeitraums von 12 Monaten 183 Tage überschreitet oder nicht.

Was müssen Unternehmen beachten

Nach diesem Gesetz sind ausländische Unternehmen verpflichtet, die schwedische Steuer auf Löhne im Zusammenhang mit in Schweden geleisteten Arbeiten einzubehalten, zu melden und abzuführen.

Arbeitseinsatz von maximal 45 Tage im Kalenderjahr

Es gibt eine Ausnahme für Mitarbeitende, die ihre Tätigkeit im Rahmen von Homeoffice in Schweden weniger als 15 aufeinanderfolgende Arbeitstage und insgesamt maximal 45 Arbeitstage im Kalenderjahr ausüben. Dabei werden Arbeitstage und nicht Aufenthaltstage berücksichtigt.

Kontakt & Beratung zu Homeoffice in Schweden 

Wir unterstützen Sie gerne bei Fragen zur Besteuerung Mitarbeitender in Schweden und stehen Ihnen mit unserer fachlichen Expertise beratend zur Seite. E-Mail: info@internationalhrs.com