A1 für Grenzgänger, ohne KVG

Grenzgänger, wöchentliche oder tägliche, die in der Schweiz sozialversichert sind, brauchen ein A1 von der Schweizer Ausgleichskasse für ihre Tätigkeiten im Ausland.

Frage: Haben sie ein Anrecht auf ein A1 von einer Schweizer Ausgleichskasse, wenn sie im Wohnsitzland krankenversichert sind und kein Schweizer KVG haben?
JA! Wenn die Mitarbeitende ihr Optionsrecht geltend gemacht haben. Dies allerdings nur unter der Voraussetzung, dass sie es aktiv am Anfang ihrer Schweizer Anstellung ausgeübt haben, d.h. dass ihre Befreiung durch die zuständige kantonale Behörde erfolgt ist und eine Kopie dieses Schreibens in ALPS hochgeladen wurde.

Für weitere Fragen zu diesem Thema steht Ihnen International HR Services AG gerne zur Verfügung.