A1 für Business Trips?

Bei manchen herrscht die Meinung, dass bei einem fehlenden A1*, bei sehr kurzen Business Trips ins Ausland, eine grosses Risiko bestehe und es würden hohe Bussen drohen.
*A1: Dieses Dokument dient als Entsendebescheinigung über die Sozialver-sicherungsvorschriften, die für eine Person gelten, und als Bestätigung, dass sie in keinem anderen EU / EFTA Staat Beiträge zu zahlen hat.

Wie ist die Rechtslage?

Ausstellung A1 in der Schweiz
Entsendungsbescheinigungen wirken deklaratorisch und nicht konstitutiv. Sie dürfen daher auch rückwirkend ausgestellt werden. Dies hat das Bundesgericht in seinem Urteil U 50/07 vom 4.8.2008 festgehalten (Erwägung 4).

Business Trips gemäss Schweizer Gesetz
Für die Sozialversicherungen gilt nach wie vor, dass auch kurzfristige Erwerbstätigkeiten im Ausland wie Geschäftsreisen oder Seminare grundsätzlich als Entsendungen im Sinne von Art. 12 VO 883/2004 gelten, sofern natürlich die Entsendevoraussetzungen erfüllt sind. Gestützt auf Art. 15 VO 987/2009 hat der zuständige Träger, wenn der Arbeitgeber es verlangt, eine Bescheinigung auszustellen. Der Arbeitgeber hat also grundsätzlich die Möglichkeit, eine Bescheinigung zu verlangen und die Ausgleichskasse darf ihm diese nicht verweigern, auch wenn es sich um kurze Einsätze im Ausland handelt.

NEUE Bedeutung A1 in gewissen Branchen und für Selbständige
Das Formular A1 wird jedoch nicht nur für den Nachweis der anwendbaren Rechtsvorschriften im Bereich der sozialen Sicherheit verwendet. Insbesondere zur Bekämpfung der Schwarzarbeit wird in der nationalen Gesetzgebung oftmals auf dieses Formular abgestellt. So sieht etwa das Schweizer Entsendegesetz vor, dass ausländische Dienstleistungserbringer das Formular A1 vorlegen müssen, um ihre selbstständige Erwerbstätigkeit nachzuweisen. Österreich und Frankreich haben ihre diesbezüglichen arbeitsrechtlichen Vorschriften kürzlich verschärft. Das Nichtvorweisen des Formulars kann allenfalls zu Arbeitsunterbrüchen oder sogar zu Bussen führen. Dies insbesondere in Branchen, die oftmals von Schwarzarbeit betroffen sind (Bau, Transportgewerbe…).

EU Plan
Die EU hat die Absicht die Regelung bezüglich kurzfristigen Entsendungen zu entschärfen.

FAZIT
Für Personen, die oft reisen sollte ein A1 mit Mehrfachtätigkeit beantragt werden, dieses gilt für 2 Jahre und kann beliebig verlängert werden. Bei anderen Fällen ist je nach Branche, Tätigkeit und Land eine Risikobewertung vorzunehmen.

Für weitere Fragen zu diesem Thema steht Ihnen International HR Services AG zur Verfügung.