Änderungen A1 für Mehrfachtätigkeit

Wie im Newsletter vom 28. November 2019 geschrieben ist für Business Trips im Ausland ein A1 für Mehrfachtätigkeit zu empfehlen.

Viele Firmen beantragen dieses direkt via ALPS, die Plattform, die ermöglicht die Versicherungspflicht von im Ausland tätigen Mitarbeitenden schnell und unkom-pliziert abzuklären und Entsendungsanträge online zu erfassen. Die Erfassung eines Falls auf ALPS löst bei der Ausgleichskasse automatisch einen Prozess aus und macht es so möglich, dem Arbeitgeber innert kürzester Zeit die benötigte Bescheinigung (z.B. A1) auf ALPS zum Download zur Verfügung zu stellen.

Das BSV plant für 27. November 2020 einen neuen Release von ALPS.

Ab 6. Dezember 2020 wird ALPS dem EU Netzwerk angehängt.

Konkret heisst das, dass bei einem Antrag für die Mehrfachtätigkeit in EU/EFTA Staaten, jedes Land einzeln eingegeben werden muss. Eine Region, z.B. EU, kann nicht mehr erfasst werden. Im Hintergrund werden die erfassten Länder informiert und diese haben für 60 Tage ein Veto-Recht. Dieses wird aber nicht bei einem A1 Antrag für die Mehrfachtätigkeit erwartet, sondern mehr bei Mitarbeitenden mit mehreren Arbeitgebern, Selbständigen oder Beamten. Das Veto-Recht der Länder und die Kommunikation darüber erfolgt über das BSV. Das BSV leitet es nur weiter falls eine Anfrage oder ein Veto berechtigt sind.

Das A1 für eine Mehrfachtätigkeit bei einem Arbeitgeber wird innerhalb der üblichen Frist, 24 Stunden, ausgestellt. Dieses A1 ist definitiv. Wie oben geschrieben sind hier von den betroffenen, zu bereisenden EU/EFTA Ländern, bei einem A1 Antrag für eine Mehrfachtätigkeit keine Einwände zu erwarten.

Für weitere Fragen zu diesem Thema steht Ihnen International HR Services AG gerne zur Verfügung.