Anpassung Ausländergesetz AIG

Ab 1. Februar wurde das Schweizer Ausländergesetz angepasst, in Bezug auf die Zulassung von Drittstaatenbürgern zum Schweizer Arbeitsmarkt.

Wenn in einem bestimmten Wirtschaftsbereich Fachkräftemangel besteht, können die Suchbemühungen vom Kanton erlassen werden. Oft handelt es sich dabei um Fachkräfte, die auch auf dem EU/EFTA-Arbeitsmarkt nicht oder nur unzureichend zur Verfügung stehen. In diesen Fällen kann der gesetzlich vorgeschriebene Nachweis des Vorrangs im Vollzug gelockert werden.

Folgende Berufe können darunter fallen:

  • Führungskräfte in IT, dem Finanz- und Versicherungswesen, der Maschinen-, Elektro- und Metallindustrie, der Herstellung von chemischen und pharmazeutischen Erzeugnissen
  • Ingenieure, Wissenschaftler, Forscher
  • Lehrpersonal an Universitäten
  • Gesundheitspersonal

Eine fundierte Berufserfahrung wird immer vorausgesetzt.

Die Anwendung dieser Vereinfachung kann kantonal unterschiedlich sein. Eine vorgängige Abklärung ist unerlässlich. Wir freuen uns auf ihre Anfrage.

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