Anwendung 15 Tage Regel

Im Newsletter vom 12. Februar 2018 haben wir die Möglichkeit erläutert, wann Entsendungen in die Schweiz nicht unter das Mindestlohngesetz fallen; wenn die Arbeit nicht länger als 15 Tage dauert und von geringem Umfang ist.

Wie werden die 15 Tage berechnet? Die massgebende Anzahl der Arbeitstage ergibt sich aus der Multiplikation der entsandten Arbeitnehmer/innen mit der Zahl der Tage, während der die Dienstleistungserbringung in der Schweiz dauert, s. EntsG_Verordnung Art. 3. Die 15 Tage verstehen sich, wie bei der Meldung, pro Kalenderjahr und Entsendebetrieb.

Zusammenfassung: Die 15 Tage werden NICHT gleich berechnet wie bei einer Meldung. Wenn 3 Handwerker am 20. Februar in der Schweiz arbeiten sind es für die 15 Tage Regel 3 Tage, für die Meldung wären es nur einer.

Für weitere Fragen zu diesem Thema steht Ihnen International HR Services AG gerne zur Verfügung.