Arbeitseinsätze in Frankreich

Senden Sie Ihre Mitarbeitende für kurzfristige Arbeitseinsätze nach Frankreich?

In Frankreich nehmen die Kontrollen von ausländischen Arbeitnehmenden zu, darum sollten Sie folgende Punkte unbedingt berücksichtigen:

Arbeitszeit:

  • Die gesetzliche Höchstdauer der Arbeitszeit eines Arbeitnehmers beträgt 35 Stunden pro Woche in Frankreich.
  • Bei über einen Business Trip hinausgehenden Arbeitseinsätzen in Frankreich ist zu beachten, dass ausländische Mitarbeitende eine allfällige Differenz zwischen den gemäss ihrem Arbeitsvertrag geforderten und den in Frankreich maximal erlaubten 35 Wochenstunden als geleistete Überstunden geltend machen und einfordern können. Empfohlene Massnahme: Den Einsatz in Frankreich überwachen und Streitigkeiten vermeiden, bzw. falls notwendig Überstunden vergüten.

Meldung:

  • Arbeitgeber, die Mitarbeitende zur vorübergehenden Ausführung von Arbeiten oder Dienstleistungen nach Frankreich entsenden, sind verpflichtet, die Entsendung vor Aufnahme der Arbeiten beim Gewerbeaufsichtsamt und dort der Arbeitsinspektion, der „Inspection du Travail“ des Départements, in dem sich der Leistungsort befindet, anzuzeigen.
  • Eine Liste der für den Ort der Arbeitsausführung zuständigen Arbeitsinspektionen ist auf dem Internetportal „infotravail“ abrufbar: infotravail.com / Annuaire / Inspection du Travail. Empfohlene Massnahme: Arbeitseinsätze von über 30 Tagen melden.

Sozialversicherungen:

  • Um die Mitarbeitenden von Sozialversicherungszahlungen in Frankreich zu befreien brauchen Sie, gemäss Gesetz, ab dem 1. Tag in Frankreich ein sogenanntes A1 Formular (Bescheinigung über die Rechtsvorschriften der sozialen Sicherheit, die auf den/die Inhaber/in anzuwenden sind). Dieses kann z.B. in der Schweiz bei der Ausgleichskasse beantragt werden. Empfohlene Massnahme: Wenn kurze Arbeitseinsätzen in Frankreich kontrolliert werden, kann dieses Formular nachträglich nachgereicht, resp. ausgestellt werden. Bei wiederkehrenden Arbeitseinsätzen ist jedoch zu empfehlen, den Mitarbeitenden ein A1 mitzugeben. Gemäss aktuellen Hinweisen werden in letzter Zeit vermehrt ausländische Lastwagenfahrer diesbezüglich kontrolliert.

Für weitere Fragen zu internationalen Arbeitseinsätzen in Frankreich sowie der EU steht Ihnen International HR Services AG zur Verfügung und unterstützt Sie gerne bei der Sicherstellung der Compliance.